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Einzelhandelskonzept für die Stadt Schwalmstadt

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2014 das Einzelhandelskonzept beschlossen. Durch das Einzelhandelskonzept soll der Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Schwalmstadt unter Berücksichtigung der zu erwartenden demografischen Veränderungen und des Strukturwandels Rechnung getragen werden. Unter Einbeziehung der Nahversorgung werden aktuelle Aussagen zur Versorgungssituation und Empfehlungen zur Optimierung des Einzelhandelsangebotes im gesamten Stadtgebiet auch unter regionalen Aspekten getroffen. Zudem ist das Konzept Grundlage für eine rechtssichere kommunale Bauleitplanung.

In der Vergangenheit häuften sich die Fälle, in denen Investoren beabsichtigten, außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen zentrenrelevanten Einzelhandel anzusiedeln und so bestehende Versorgungszentren gefährdet hätten. Dies kann wirksam und dauerhaft nur durch Bauleitplanung gesteuert werden. In diesem Zusammenhang gibt das Einzelhandelskonzept wichtige Empfehlungen und dient als zentrale Abwägungsgrundlage gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches.

Von zentraler Bedeutung ist die erarbeitete spezifische Sortimentsliste zentrenrelevanter Sortimente für die Stadt Schwalmstadt, die zur Feinsteuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen benötigt wird. Wichtig ist weiterhin die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche. Weiterer zentraler Baustein ist die Identifizierung sogenannter Sonderstandorte im Stadtgebiet und die damit zusammenhängenden Empfehlungen für den weiteren planerischen Umgang mit diesen Flächen.

Das Konzept kann hier heruntergeladen werden oder während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt in Schwalmstadt-Treysa, Steingasse 4, eingesehen werden.